Hier findest du alle unsere Satzungen auf einen Blick – die allgemeine Satzung, die Satzung zum Trinkwasser und mehrere Satzungen zum Thema Abwasser. Auch die diesbezüglichen Bekanntmachungen können hier nachvollzogen werden.
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 11. September 2024 die „Kostenerstattungs- und Gebührensatzung“ sowie die „Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung“ für die Gemeinden Besdorf, Bokelrehm, Bokhorst, Breitenburg, Gribbohm, Hohenaspe, Pöschendorf, Puls, Nienbüttel, Schenefeld, Vaale, Wacken, Warringholz und Looft beschlossen, die zum 01.10.2024 in Kraft treten. Die „Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung“ für die Gemeinde Lägerdorf wurde ebenfalls am 11. September 2024 vom Ausschuss des Wasserverbandes beschlossen, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
Steinbergkirche, den 13. Oktober 2024
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 11. September 2024 die „Kostenerstattungs- und Gebührensatzung“ sowie die „Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung“ für die Gemeinden Besdorf, Bokelrehm, Bokhorst, Breitenburg, Gribbohm, Hohenaspe, Pöschendorf, Puls, Nienbüttel, Schenefeld, Vaale, Wacken, Warringholz und Looft beschlossen, die zum 01.10.2024 in Kraft treten. Die „Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung“ für die Gemeinde Lägerdorf wurde ebenfalls am 11. September 2024 vom Ausschuss des Wasserverbandes beschlossen, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
Steinbergkirche, den 13. Oktober 2024
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Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 11. September 2024 die „Kostenerstattungs- und Gebührensatzung“ sowie die „Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung“ für die Gemeinden Besdorf, Bokelrehm, Bokhorst, Breitenburg, Gribbohm, Hohenaspe, Pöschendorf, Puls, Nienbüttel, Schenefeld, Vaale, Wacken, Warringholz und Looft beschlossen, die zum 01.10.2024 in Kraft treten. Die „Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung“ für die Gemeinde Lägerdorf wurde ebenfalls am 11. September 2024 vom Ausschuss des Wasserverbandes beschlossen, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
Steinbergkirche, den 13. Oktober 2024
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